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Neue Meldepflicht bei Mitarbeiterentsendungen

Ab dem 1.9.2017 führt Finnland eine Meldepflicht für Unternehmen, die Mitarbeiter in das nordische Land entsenden, ein. Dies betrifft alle Entsendungen, unabhängig von ihrer Einsatzdauer. Ausgenommen sind konzerninterne Entsendungen bis zu max. fünf Arbeitstagen. Die Ausnahme gilt nicht für die Baubranche. Die Meldung ist vor dem Beginn des Arbeitseinsatzes oder spätestens am ersten Arbeitstag an die Arbeitsschutzbehörde abzugeben. Zu melden sind u.a. Informationen über das Unternehmen, den Auftraggeber, das Generalunternehmen (im Baugewerbe), den Vertreter, den Mitarbeiter, den Beginn und die Dauer der Entsendung, den Einsatzort und die Branche. Eine erneute Meldung wird erforderlich, wenn die Daten sich ändern. Zu dem Thema gibt es am 21.09.2017 den Workshop "Arbeitsrecht und Entsendung in Finnland" der IHK München und Oberbayern. Sisko Kilvensalmi, Leiterin der Abteilung Fiskalvertretung, Personalverwaltung und Mitarbeiterentsendung der Deutsch-Finnischen ...

von DFGNews , 21.08.2017 — 0 Kommentare

Ab dem 1.9.2017 führt Finnland eine Meldepflicht für Unternehmen, die Mitarbeiter in das nordische Land entsenden, ein. Dies betrifft alle Entsendungen, unabhängig von ihrer Einsatzdauer. Ausgenommen sind konzerninterne Entsendungen bis zu max. fünf Arbeitstagen. Die Ausnahme gilt nicht für die Baubranche. Die Meldung ist vor dem Beginn des Arbeitseinsatzes oder spätestens am ersten Arbeitstag an die Arbeitsschutzbehörde abzugeben. Zu melden sind u.a. Informationen über das Unternehmen, den Auftraggeber, das Generalunternehmen (im Baugewerbe), den Vertreter, den Mitarbeiter, den Beginn und die Dauer der Entsendung, den Einsatzort und die Branche. Eine erneute Meldung wird erforderlich, wenn die Daten sich ändern. Zu dem Thema gibt es am 21.09.2017 den Workshop "Arbeitsrecht und Entsendung in Finnland" der IHK München und Oberbayern. Sisko Kilvensalmi, Leiterin der Abteilung Fiskalvertretung, Personalverwaltung und Mitarbeiterentsendung der Deutsch-Finnischen Handelskammer präsentier die wichtigsten Regelungen, die deutsche Firmen zum Thema Arbeitsrecht in Finnland und Entsendung von Mitarbeitern dorthin beachten sollten: Mehr auf dfhk.fi/Veranstaltungen Quelle: Deutsch-Finnische Handelskammer

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