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Nachweis über Studium/Ausbildung

Hier eine News in eigener Sache: Achtung Studenten und Auszubildende! Bitte denkt daran, uns einen neuen Nachweis über das Studium / die Ausbildung / für 2014 zuzusenden. Nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises gilt der stark ermäßigte DFG-Beitragstarif. Wenn kein neuer Nachweis vorliegt, berechnen wir den Normalbeitrag. Wir benötigen den Nachweis bis 15. Oktober 2013. Bitte schickt / mailt / faxt / ihn an: Bundesgeschäftsstelle der DFG e.V., Fellbacher Str. 52, 70736 Fellbach Fax 0711-5181750, ...

von DFG , 17.09.2013 — 0 Kommentare

Hier eine News in eigener Sache: Achtung Studenten und Auszubildende! Bitte denkt daran, uns einen neuen Nachweis über das Studium / die Ausbildung / für 2014 zuzusenden. Nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises gilt der stark ermäßigte DFG-Beitragstarif. Wenn kein neuer Nachweis vorliegt, berechnen wir den Normalbeitrag. Wir benötigen den Nachweis bis 15. Oktober 2013. Bitte schickt / mailt / faxt / ihn an: Bundesgeschäftsstelle der DFG e.V., Fellbacher Str. 52, 70736 Fellbach Fax 0711-5181750, E-Mail dfg@deutsch-finnische-gesellschaft.de

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