Staatsangehörigkeits-Anmeldung
Neu bei der Staatsangehörigkeits-Anmeldung: Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich . Nachdem die Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts am 28.08.2007 in Kraft getreten ist, benötigen deutsche Staatsbürger keine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit mehr, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates beantragen. Quelle: Finnische Botschaft
von dfgliest — 0 Kommentare
Neu bei der Staatsangehörigkeits-Anmeldung: Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich . Nachdem die Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts am 28.08.2007 in Kraft getreten ist, benötigen deutsche Staatsbürger keine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit mehr, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates beantragen. Quelle: Finnische Botschaft
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