Kommunalwahlen in Finnland im Oktober 2012
In Helsinki, wie in ganz Finnland, finden am Sonntag, den 28. Oktober 2012, die Kommunalwahlen statt. Die Bevölkerung wählt den Stadtrat, das oberste Entscheidungsgremium der Stadt. Bei den Kommunalwahlen können auch viele Ausländer ihre Stimme abgeben oder sich zur Wahl aufstellen lassen. Wahlberechtigt in den Kommunalwahlen sind alle Bürger der Europäischen Union, Islands und Norwegens, die zum Wahltag 18 Jahre alt sind und die bereits mindestens 51 Tage also seit dem 7. September 2012 ihren Wohnsitz in Helsinki haben. Bürger anderer Länder sind ebenfalls wahlberechtigt, wenn sie am 7. September zwei Jahre ununterbrochen in Finnland gewohnt haben. Eine Wahlbenachrichtigung wird Anfang Oktober automatisch an jeden Wahlberechtigten gesendet. Alle wahlberechtigten Personen können in ihrer Gemeinde ebenfalls für die Wahl kandidieren, sofern sie nicht unter Vormundschaft stehen. In Finnland gibt es ca. 330 Gemeinden, die nach dem Grundgesetz Selbstverwaltung genießen. ...
von DFGNews , 02.10.2012 — 0 Kommentare
In Helsinki, wie in ganz Finnland, finden am Sonntag, den 28. Oktober 2012, die Kommunalwahlen statt. Die Bevölkerung wählt den Stadtrat, das oberste Entscheidungsgremium der Stadt. Bei den Kommunalwahlen können auch viele Ausländer ihre Stimme abgeben oder sich zur Wahl aufstellen lassen. Wahlberechtigt in den Kommunalwahlen sind alle Bürger der Europäischen Union, Islands und Norwegens, die zum Wahltag 18 Jahre alt sind und die bereits mindestens 51 Tage also seit dem 7. September 2012 ihren Wohnsitz in Helsinki haben. Bürger anderer Länder sind ebenfalls wahlberechtigt, wenn sie am 7. September zwei Jahre ununterbrochen in Finnland gewohnt haben. Eine Wahlbenachrichtigung wird Anfang Oktober automatisch an jeden Wahlberechtigten gesendet. Alle wahlberechtigten Personen können in ihrer Gemeinde ebenfalls für die Wahl kandidieren, sofern sie nicht unter Vormundschaft stehen. In Finnland gibt es ca. 330 Gemeinden, die nach dem Grundgesetz Selbstverwaltung genießen. Auch Helsinki ist im Sinne des Grundgesetzes eine Gemeinde. Der Stadtrat besitzt eine hohe Autonomie und entscheidet z.B. über die Kommunalsteuer, die Stadtplanung und den Wohnungsbau sowie über die Organisation des Gesundheitswesens, der Schulen und Kindergärten. Weitere Informationen zu den wichtigsten Terminen, der Wahlberechtigung, Stimmabgabe sowie zur Kandidatur findet man im Informationsblatt des Justizministeriums. Quelle: Stadt Helsinki
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